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Anmeldungen jetzt möglich für Besuche ab dem 15. März 2021

09.03.2021zurück
Auszug aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen:

3.   Abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 7 der SächsCoronaSchVO wird ab dem 15.03.2021 die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zugelassen.

4.   Abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 12 der SächsCoronaSchVO wird ab dem 15.03.2021 die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zugelassen.
 

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