Anmeldungen jetzt möglich für Besuche ab dem 15. März 2021
09.03.2021zurück
Auszug aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen:
3. Abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 7 der SächsCoronaSchVO wird ab dem 15.03.2021 die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zugelassen.
4. Abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 12 der SächsCoronaSchVO wird ab dem 15.03.2021 die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zugelassen.
Auszug aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen:
3. Abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 7 der SächsCoronaSchVO wird ab dem 15.03.2021 die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zugelassen.
4. Abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 12 der SächsCoronaSchVO wird ab dem 15.03.2021 die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zugelassen.